Einschulung im Schuljahr 2024/25

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025

 

Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

 

entsprechend § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden für das Schuljahr 2024/25 diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

 

Schulpflichtig werden auch diejenigen Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

 

Auf der Grundlage der Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes Döbern-Land vom 10.11.2014, 

zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes 

Döbern-Land vom 04.12.2017 sind alle amtsangehörigen Gemeinden inklusive Stadt Döbern dem Primarschulteil der Grund- 

und Oberschule Döbern zugeordnet:

        

Die Schulanmeldungen finden in der

 

                Praxisorientierte Grund- und Oberschule Döbern „Germanus Theiss“

                Primarschulteil, Ringstraße 8, 03159 Döbern

                Telefon: 035600/6556, Fax: 035600/368797

                Mail:

 

zu folgenden Zeiten statt:

                

                Freitag                    17.11.2023 von 14:00 – 18:00 Uhr

                Sonnabend            18.11.2023 von 09:00 – 11:00 Uhr

 

Im Verhinderungsfall bitten wir, mit der Grundschule Kontakt aufzunehmen und ggf. einen anderen Termin zu vereinbaren.                            

 

Hinweise zur Schulanmeldung:

 

  • Das Anmeldeformular und wenn notwendig die Anlagen „Rückstellung“ sowie „Besuch andere Grundschule“ erhalten Sie 

    in Ihrer Kita bzw. auf der Homepage der Schule: www.szdoebern.de . Bitte bringen Sie dieses Formular bzw.  bei Bedarf 

    auch die beiden anderen zur Schulanmeldung bereits ausgefüllt mit. Das beschleunigt die Anmeldung und die Wartezeit. 

     

  • Die Anmeldung (und Schuluntersuchung) hat grundsätzlich in der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Besteht der Wunsch 

    auf Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule, so ist ein Antrag an das Staatliche Schulamt Cottbus

    zu stellen. Die entsprechenden Formulare sind in der zuständigen Grundschule erhältlich.

 

  • Bei Anmeldung in Schulen freier Trägerschaft ist die zuständige staatliche Grundschule zu informieren. Die Schuluntersuchungen 

    finden in jedem Falle in der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule statt.

     

  • Die Geburtsurkunde des Lernanfängers/der Lernanfängerin ist mitzubringen sowie die Nachweise der Sprachstandsfeststellung 

    aus der Kita. Halten Sie auch bitte ihren Personalausweis bereit.

     

  • Die Termine für die schulärztlichen Untersuchungen werden nach der Schulanmeldung vergeben, sobald das Gesundheitsamt 

    des Landkreises Spree-Neiße diese der Schule mitgeteilt hat.

 

Michaelis

SB Bildung, Sport, Kultur

Schuträger Amt Döbern Land

 

Formulare: