Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Einschulung 2023

Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

 

entsprechend § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden für das Schuljahr 2023/24 diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

 

Auf der Grundlage der Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes Döbern-Land vom 10.11.2014, zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes Döbern-Land vom 04.12.2017 sind alle amtsangehörigen Gemeinden sowie die Stadt Döbern dem Primarschulteil der Grund- und Oberschule Döbern zugeordnet:

           

Die Schulanmeldungen finden in der

 

                        Praxisorientierte Grund- und Oberschule Döbern „Germanus Theiss“

                        Primarschulteil, Ringstraße 8, 03159 Döbern

                        Telefon: 035600/6556, Fax: 035600/368797

                        Mail:

 

zu folgenden Zeiten statt:

                       

                        Freitag                       06.01.2023 von 12:30 – 18:00 Uhr

                        Sonnabend                07.01.2023 von 08:00 – 12:00 Uhr

 

Im Verhinderungsfall bitten wir, mit der Grundschule Kontakt aufzunehmen und ggf. einen anderen Termin zu vereinbaren.                                      

 

Hinweise zur Schulanmeldung:

 

  • Das Anmeldeformular und wenn notwendig die Anlagen „Rückstellung“ sowie „Besuch andere Grundschule“ erhalten Sie in Ihrer Kita bzw. hier auf der Homepage der Schule (siehe Anlage). Bitte bringen Sie dieses Formular bzw.  bei Bedarf auch die beiden anderen zur Schulanmeldung bereits ausgefüllt mit. Das beschleunigt die Anmeldung und die Wartezeit.

 

  • Die Anmeldung (und Schuluntersuchung) hat grundsätzlich in der zuständigen Grundschule zu erfolgen. Besteht der Wunsch auf Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule, so ist ein Antrag an das Staatliche Schulamt Cottbus zu stellen. Die entsprechenden Formulare sind in der zuständigen Grundschule erhältlich.

 

  • Bei Anmeldung in Schulen freier Trägerschaft ist die zuständige staatliche Grundschule zu informieren. Die Schuluntersuchungen finden in jedem Falle in der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule statt.

 

  • Die Geburtsurkunde des Lernanfängers/der Lernanfängerin ist mitzubringen sowie die Nachweise der Sprachstandsfeststellung aus der Kita. Halten Sie auch bitte ihren Personalausweis bereit.

 

  • Die Termine für die schulärztlichen Untersuchungen werden bei der Schulanmeldung vergeben.

 

Michaelis

SB Bildung, Sport, Kultur

 

Für Rückfragen melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei unserer GRundschulsekretärin Frau Hehne , Telefon 035600 6556  oder e-mail:  

 

Alle notwendigen Formulare finden Sie hier: